Einige Hoteliers hatten eine Verfassungsbeschwerde gegen die in ihren Städten auf private Übernachtungen erhobenen Übernachtungssteuern angestrengt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte nun nicht lediglich die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung, sondern stellte klar, dass sogar deren Ausweitung auf geschäftliche Übernachtungen möglich wäre. Gemeinden dürfen für private und beruflich veranlasste Übernachtungen eine Übernachtungssteuer von Beherbergungsbetrieben erheben. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit nun veröffentlichtem Beschluss entschieden (Beschluss vom 22.03.2022, Az. 1 BvR 2868/15 u.a.). Seit dem Jahr 2005 führten zahlreiche Städte und Gemeinden unter Berufung auf Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gemeindegebiet ein. Insbesondere, nachdem 2010…
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