Die Polizei darf die Videoüberwachung von zentralen Plätzen in der Kölner Innenstadt fortsetzen. An Plätzen, auf denen überdurchschnittliche viele Straftaten begangen würden, müsse das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung zurücktreten, so die Richter. Das Filmen von Haus- und Geschäftseingängen sei allerdings nicht zulässig. Mit drei kürzlich ergangenen Beschlüssen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW die Eilanträge eines Kölner Bürgers gegen die offene Videoüberwachung am Breslauer Platz, am Neumarkt und am Ebertplatz in Köln überwiegend abgelehnt (Beschl. V. 19.05.2022, Az. 5 B 137/21, 5 B 264/21 und 5 B 1289/21). Die drei Plätze in der Kölner Innenstadt werden von der Polizei…
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