Eine niederländische Online-Apotheke darf sich weiterhin „Beste Online-Apotheke Deutschlands“ nennen. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte diese Bezeichnung als irreführend angesehen, da sie nicht auf einem neutralen Test beruhe, sondern einer durch Werbematerialien beeinflussten Abstimmung von Verbrauchern. In letzter Instanz gab der BGH jedoch der „Shop Apotheke“ recht. Die niederländische Online-Apotheke „Shop Apotheke“ darf weiterhin mit dem Titel „Die beste Online-Apotheke Deutschlands“ werben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit nun veröffentlichtem Urteil vom 12.05.2022 entschieden (Az. I ZR 203/20). Die Shop Apotheke warb im Jahr 2019 in verschiedenen Webespots mit dem Slogan „Shop Apotheke – Die beste Online-Apotheke Deutschlands“. Am rechten Bildrand…
Der Beitrag Keine irreführende Werbung mit „Webshop Award“: Shop Apotheke wieder „beste Online-Apotheke Deutschlands“ erschien zuerst auf WBS LAW.