Eine Bundeswehr-Kommandeurin muss beim Online-Dating Rücksicht auf ihre berufliche Stellung nehmen, entschied das BVerwG. Ihr Profil habe Zweifel an der erforderlichen charakterlichen Integrität erweckt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Rechtsbeschwerde einer Bataillonskommandeurin gegen eine disziplinarrechtliche Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd zurückgewiesen und betont, dass Soldaten in besonders repräsentativen Funktionen auch bei privaten Internetauftritten bei der Form ihres Auftretens Zurückhaltung üben müssen (BVerwG 2 WRB 2.21, Beschluss vom 25. Mai 2022). Die überdurchschnittlich bekannte Kommandeurin hatte in einem Dating-Portal ein Profilbild von sich in sitzender Pose mit erkennbaren Gesichtszügen und unter Verwendung ihres tatsächlichen Vornamens eingestellt. Sie warb mit dem Text: „Spontan,…
Der Beitrag „Offene Beziehung auf der Suche nach Sex“: Bundeswehr-Kommandeurin darf auf Dating-Portal nicht zu freizügig sein erschien zuerst auf WBS LAW.