Der frühere Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz hat keinen Anspruch gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz auf Herausgabe von Unterlagen. Sein politisches Interesse an der Überlassung von Dokumenten müsse hinter dem Geheimhaltungsinteresse des Verfassungsschutzes zurückstehen, so die Richter des VG Köln. Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss dem früheren Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz keine Unterlagen überlassen und keine weitergehenden Auskünfte erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln kürzlich entschieden und damit zwei Klagen des Politikers abgewiesen (Az. 13 K 3190/20 und 13 K 3205/21). Im Januar 2019 gab das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekannt, dass die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) auf Grundlage…
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