Vor dem EuGH bahnt sich ein Paukenschlag an. Es droht im Diesel-Abgasskandal eine herbe Niederlage für die Autoindustrie und die bisherige Linie des BGH. Der EuGH-Generalanwalt stellte in seine Schlussanträgen außerordentlich deutlich klar, dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn in ihren Fahrzeugen ein sogenanntes Thermofenster verbaut ist. Gute Nachrichten für Geschädigte im Abgas-Skandal! In seinen Schlussanträgen vom 02. Juni 2022 in einem Daimler-Verfahren hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Athanasios Rantos erklärt, dass Verbrauchern ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, wenn in ihren Fahrzeugen ein sogenanntes Thermofenster verbaut ist und damit die Rechte von Betroffenen im Dieselskandal deutlich gestärkt…
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