Arbeitgeber können berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests anzuordnen. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Flötistin der Bayerischen Staatsoper entschieden. Sie müssten die Arbeitsbedingungen so regeln, dass ihre Arbeitnehmer soweit gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind, wie die Art der Arbeitsleistung es gestatte. Das Hygienekonzept der Staatsoper sah vor, dass alle Mitarbeiter in der Spielzeit 2020/21 bei Dienstantritt einen negativen PCR-Test vorlegen mussten – sonst durften sie nicht an Proben oder Aufführungen teilnehmen. Die Abstriche wurden von der Staatsoper organisiert und waren gratis. Eine Flötistin verweigerte die Tests und wurde daraufhin unbezahlt von…
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