Nimmt ein Autofahrer im Rahmen einer Dauerbehandlung Arzneimittel mit dem Wirkstoff Amphetamin ein, bleibt es bei der wissenschaftlich gestützten Annahme, dass bereits die einmalige Einnahme dieser Droge die Fahreignung ausschließt, wenn drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Dies entschied das VG Koblenz in einem Eilverfahren. Die Einnahme von Arzneimitteln die Amphetamin enthalten, kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz im Eilverfahren (Beschluss vom 19.05.2022, Az. 4 L 455/22.KO). Anfang des Jahres 2022 wurde der Autofahrer im Rahmen eines Polizeieinsatzes mit einem Pkw angetroffen. Dabei stellten die Polizeibeamten bei ihm drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Die toxikologische Untersuchung ergab eine Amphetamin-Konzentration in…
Der Beitrag Einnahme von Amphetamin im Straßenverkehr: Bereits einmaliger Konsum kann Fahreignung ausschließen erschien zuerst auf WBS LAW.