Die AfD hatte das Bild eines Fotografen von einer Protestkundgebung ungefragt mit dem Textaufdruck „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ versehen und auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht. Dagegen klagte der Fotograf und bekam nun vor dem LG München I Recht: Der Textaufdruck mache aus dem Bild kein neues Werk, so dass der Fotograf in seinen Urheberrechten verletzt werde. Eine in der Ecke angebrachte Überschrift macht aus einem Lichtbild kein neues Werk. Das hat das Landgericht (LG) München I diese Woche entschieden (Urt. v. 20.06.2022, Az. 42 S 231/21). Am 29.09.2018 fand in Nürnberg die Veranstaltung „Bündnis Nürnberg gegen die AfD“…
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