Führen 110 zusätzliche LED-Leuchten an einem Lastkraftwagen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, weil sie andere Autofahrer so ablenken, dass es gefährlich wird? Das OLG Zweibrücken sagt nein – zumindest nicht zwangsläufig. Der für eine Showveranstaltung mit rund 110 zusätzlichen LED-Leuchten geschmückte Show-LKW wurde im September 2020 auf der Autobahn von der Polizei angehalten. Die Beamten sahen in der Zusatzbeleuchtung eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer und leiteten daraufhin ein Bußgeldverfahren ein. Nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sei hier die Betriebserlaubnis erloschen. Das Amtsgericht Landstuhl folgte dem und verurteilte den Fahrzeugführer wegen der vorsätzlichen Inbetriebnahme eines LKW trotz erloschener…
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