Anlässlich der Corona-Pandemie beschäftigen sich die Gerichte vermehrt mit dem Phänomen der gefälschten Impf- und Genesenennachweise. Dies betrifft u.a. die Arbeitsgerichte. Auch im Arbeitsverhältnis kann das Vorlegen einer gefälschten Bescheinigung weitreichende Folgen für den Arbeitnehmer haben. Das AG Berlin hat nun entschieden, dass die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweis anstelle eines erforderlichen tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises erhebliche Konsequenzen für das Beschäftigtenverhältnis haben kann – bis hin zur fristlosen Kündigung. WBS informiert. Das Arbeitsgericht Berlin (ArbG) hat entschieden: Legen Beschäftigte unechte Genesenenzertifikate bei ihrem Arbeitgeber vor, mit dem Ziel, die Testpflicht beziehungsweise die Vorlage eines Impfnachweises zu umgehen, so rechtfertigt dieses Verhalten…
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