Eine BILD-Journalistin stellte dem BVerfG Fragen zu einem gemeinsamen Abendessen von Verfassungsrichtern und Regierungsmitgliedern. Das BVerfG beantwortete erst auf ihre Klage hin einen Teil der Fragen, wollte ihr dennoch die Kosten des Rechtsstreits dafür aufdrücken. Zu Unrecht, wie das VG Karlsruhe entschied: Die Anfragen seien berechtigt gewesen. Fragen einer Journalistin an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum umstrittenen gemeinsamen Abendessen von Verfassungsrichtern und Mitgliedern der Bundesregierung im Sommer 2021 waren überwiegend berechtigt und hätten beantwortet werden müssen. Das entschied nun das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe im Rahmen eines Streits zwischen BVerfG und einer BILD-Journalistin um Gerichtskosten (Beschl. v. 14.06.2022, Az. 4 K 233/22).…
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