Verpflichtende Kundenkonten waren lange Zeit gängige Praxis im Online-Handel. Für die Verarbeitung der dabei gespeicherten Daten fehle es jedoch an der Rechtsgrundlage, so die Datenschutzkonferenz. Jeder Online-Händler sollte nun ein Gastkonto im Bestellvorgang anbieten. Personenbezogene Daten sind die neue Währung im digitalen Raum. Je mehr Daten in den Fokus geschäftlicher Handlungen rücken, desto stärker werden auch die Bemühungen um den Datenschutz. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) bereits im Frühjahr in einem Hinweisbeschluss klargestellt, dass sie eine Pflicht, ein Kundenkonto anzulegen, für unzulässig halten. Vielmehr müssten Online-Händler auch Gastzugänge anbieten. Grundsätzlich dürfen gemäß Art. 6…
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