Eine Speditionsfirma überwachte ihre LKW-Fahrer heimlich über GPS. Das diene dem Diebstahlsschutz und der Verbesserung von Betriebsabläufen. Die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter seien dabei irrelevant, so das Unternehmen. Das sahen die hessische Datenschutzaufsichtsbehörde und das VG Wiesbaden aber anders. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden (VG) hat festgestellt, dass die heimliche Speicherung der GPS-Daten von LKW-Fahrern gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt (VG Wiesbaden, Urt. v. 17.01.2022, Az. 6 K 1164/21.WI). Ein Unternehmen der Logistikbranche hatte am 01.04.2020 GPS-Systeme in die 55 LKW der Firma eingebaut. Diese Systeme ermöglichen es, den Standort des Fahrzeugs live zu ermitteln, die Standortdaten zu speichern, den Benzinverbrauch zu…
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