Ein Autohersteller, der auf seinen Namen Fahrzeuge zugelassen hat und über eine Tochterfirma an seine Mitarbeiter least, muss dafür weiterhin den Rundfunkbeitrag zahlen. Auf einen „unternehmensspezifischen Vorteil“ im Einzelfall komme es nicht an. Das hat das OVG Lüneburg entschieden. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) darf von einem Autohersteller den Rundfunkbeitrag einfordern, wenn dieser Fahrzeuge an Mitarbeiter geleast hat. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden (Urt. v. 07.07.2022, Az. 4 A 89/17). Der klagende Autohersteller stellte seinen Mitarbeiter eigens produzierte Fahrzeuge als Leasing-Autos für den privaten Gebrauch zur Verfügung. Die Fahrzeuge blieben dabei weiterhin auf den Hersteller zugelassen. Leasinggeber…
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