Nach einer aufsehenerregenden Fernseh-Doku sperrte Amazon den Account einer deutschen Verlegerin beim Selbstverlegedienst „Kindle Direct Publishing“ und zahlte keine Tantiemen mehr aus. Die Verlegerin ging gegen den Online-Riesen in Hamburg vor. Die dortigen Richter sahen sich jedoch als international unzuständig an: Ein Vertragspartner müsse am Ort des Firmensitzes verklagt werden. Dies sei hier Luxemburg. Besteht ein Vertrag zwischen einer deutschen Verlegerin und einem in Luxemburg ansässigen Tochterunternehmen von Amazon, so ist der Gerichtsstand für vertragliche Rechtsstreitigkeiten Luxemburg und nicht Deutschland. Dies ergebe sich aus der Europäischen „Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-…
Der Beitrag Verlegerin muss Amazon in Luxemburg verklagen: Deutsche Gerichte nicht zuständig für Streit um Kindle-Account erschien zuerst auf WBS LAW.