Dass Trunkenheitsfahrten kein Kavaliersdelikt sind, ist jedem bewusst. Damit einem gerichtlich jedoch die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, muss das geführte Fahrzeug mit einem Kfz vergleichbar sein. Während das bei einem Fahrrad eindeutig nicht der Fall ist, scheiden sich bei E-Rollern die Geister. Das LG Göttingen hat nun in einem aktuellen Beschluss die Vergleichbarkeit mit Kraftfahrzeugen bejaht und einem Mann seine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Göttingen werden E-Roller voll motorisiert fortbewegt und sind daher anders als Fahrräder und Pedelecs mit Kraftfahrzeugen (Kfz) vergleichbar. Als Konsequenz entzog das Gericht einem Mann, der zuvor betrunken mit einem E-Roller gefahren…
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