Die „Staatsferne der Presse“ ist von überragender Bedeutung, um eine freie und unabhängige Berichterstattung zu ermöglichen. Der BGH musste nun darüber entscheiden, ob eine Webseite, die von einer Stadt betrieben wird und auch Berichte und Informationen über das Geschehen in der Stadt veröffentlicht, diese Institutionsgarantie gefährdet. Im Ergebnis sei dies bei der Seite „dortmund.de“ allerdings nicht der Fall. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Urteil zur Pressefreiheit gefällt. Mit seiner Entscheidung wies das Gericht die Revision des Herausgebers der Ruhr Nachrichten gegen ein vorangegangenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Urt. v. 10.06.2021, Az. I-4 U 1/20) zurück und bestätigte…
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