Als Hersteller von Elektroautos wirbt Tesla insbesondere mit einem CO2-Ausstoß von „0 g/km“. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht darin irreführende Werbung und hat jetzt vor dem LG Berlin Klage eingereicht. Sie werfen Tesla außerdem vor, nicht ausreichend über die rechtlichen Voraussetzungen der Kameraüberwachung aufzuklären. Bereits im Dezember 2021 hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) Tesla erfolglos abgemahnt. Neben unzulässiger Werbung über den tatsächlichen CO2-Ausstoß eines Tesla-Fahrzeugs, werden unterlassene Informationen über den „Wächtermodus“ der Autos gerügt. Jetzt hat der VZBV vor dem Landgericht (LG) Berlin Klage gegen Tesla erhoben (Az. 52 O 242/22). Kleinere Autounfälle auf Parkplätzen passieren täglich und oft…
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