Ein Zahnarzt aus Köln stand vor Gericht, weil er Elektrogeräte in Millionenhöhe bestellt, aber nicht bezahlt und anschließend auf dem Schwarzmarkt weiterverkauft hatte. „Bild.de“ berichtete unter dem Titel „Kölner Zahnarzt ein Millionenbetrüger?“ über das Verfahren. Dabei nannte die Online-Zeitung den Vornamen und den ersten Buchstaben des Nachnamens, das Alter und die Lage der Praxis des Angeklagten. Dieser fühlte sich dadurch in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und verklagte die BILD-Zeitung auf Unterlassung. Die Berichterstattung geht jedoch in Ordnung, entschied jetzt der BGH. Bei der Berichterstattung über eine laufende Hauptverhandlung muss dem Angeklagten keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Das hat der…
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