Dass Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über die Herausgabe einer gezahlten Kaution am Ende häufig vor Gericht landen, ist nichts Neues. Das AG Köln hatte sich nun aber mit der Frage zu beschäftigen, ob Vermieter eine in Aktien angelegte Mietkaution herausgeben müssen, auch wenn die Vermieter damit starke Gewinner erzielt haben. Zu Beginn eines Mietverhältnisses zahlt der Mieter an den Vermieter eine Kaution als Mietsicherheit. Der Vermieter darf die Kaution aber nicht auf sein eigenes Konto überweisen, sondern muss sie für den Mieter anlegen. Das geschieht immer häufiger in Form von Aktien. Ist das Mietverhältnis beendet, kann der Mieter…
Der Beitrag Aufsehenerregendes Urteil des AG Köln: 410 oder doch 115.000 Euro Mietkaution zurück? erschien zuerst auf WBS LAW.