Immer wieder beschäftigen automatisierte System zur Kennzeichenerfassung die Gerichte. Zuletzt sorgte eine Entscheidung des LG Frankfurt (Oder) für Aufsehen, die das brandenburgische System „KESY“ für verfassungswidrig erklärte. Jetzt teilte der Verkehrsminister jedoch mit, trotzdem an dem System festhalten zu wollen. Alle Hintergründe haben wir hier für Sie zusammengestellt. Schon seit 2010 setzte die brandenburgische Polizei zu Strafverfolgungszwecken auf automatische Kennzeichenüberwachung. Nun entschied das Landgericht (LG) Frankfurt (Oder), dass der Einsatz des Systems im „Aufzeichnungsmodus“ rechtswidrig war (Beschl. v. 22.07.2022, Az. 22 Qs 40/19). Das „KESY“ getaufte System war landesweit an verschiedenen Standorten installiert und wurde eingesetzt, um zur Fahndung ausgeschriebene…
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