Schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit animierten eine junge Frau dazu, eine vierzigminütige Videoaufnahme von einem Polizeieinsatz anzufertigen. Das war keine gute Idee, denn kurze Zeit später fand sie sich vor dem Strafrichter wieder. Der Vorwurf: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Das Verfahren wurde eingestellt und die Frau kam noch einmal mit einem blauen Auge davon. Doch in einem noch laufenden Streit um die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme ihres Handys kam nun heraus: Die Frau hätte auch verurteilt werden können. Wer Polizeieinsätze mit dem Handy filmt, kann sich wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar machen. Das hat das OLG Zweibrücken jetzt…
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