Die angemessene Vergütung von Betriebsräten ist ein heikles Thema, vor allem rechtlich. Nach dem Lohnausfallprinzip müssen sie gemäß vergleichbarer Arbeitnehmer bezahlt werden, doch heißt das auch, dass das Gehalt dem eines Managers entsprechen kann? Der Fall des Ex-VW-Betriebsratschefs Bernd Osterloh hat im vergangenen Jahr hohe Wellen geschlagen. Statt etwa 50.000 Euro hatte er in einem Spitzenjahr etwa 750.000 Euro an Vergütung erhalten. Die vier wegen Untreue angeklagten VW-Manager, die diese überhöhte Vergütung zu verantworten hatten, wurden vom Landgericht (LG) Braunschweig freigesprochen (Urt. v. 28.09.2021, Az. 16 KLs 85/19). Eine erweiterte Urteilsbegründung beleuchtet nun die Hintergründe der Entscheidung, überrascht mit neuen…
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