Einreiseverbote und Grenzschließungen zur Pandemieeindämmung hatten zu einem massiven Nachfrageeinbruch im Luftverkehr geführt. Infolgedessen reduzierten viele Fluggesellschaften ihre Flugzeugkontingente und bauten Arbeitsplätze ab. So auch die britische Fluggesellschaft EasyJet, die mitten in der Pandemie mehrere hunderte Beschäftigte entlassen hatte. In einem aktuellen Urteil vom 12.05.2022 (5 Sa 1584/21) erklärte das LAG Berlin-Brandenburg nun jedoch viele dieser Kündigungen für unwirksam. Ab Dezember 2020 reagierte die britische Fluggesellschaft EasyJet auf den durch die Pandemiebekämpfung verursachten Nachfragerückgang, indem sie am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) die Anzahl ihrer dort stationierten Flugzeuge von ursprünglich 34 auf 16 reduzierte. Mit der Personalvertretung hatte das Unternehmen vereinbart,…
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