Deutsche Behörden dürfen weiterhin auf US-Clouds wie Amazon, Microsoft oder Google zurückgreifen – zumindest, wenn die Anbieter zusichern, dass die Daten in Deutschland verarbeitet werden. Das hat das OLG Karlsruhe in einem Vergabeverfahren entschieden. Die Anbieterin eines digitalen Entlassmanagements für Patienten darf auch dann an einem regionalen Vergabeverfahren teilnehmen, wenn sie die Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Unternehmens als Hosting-Dienstleisterin einbinden will. Schließlich habe die Anbieterin zugesagt, dass personenbezogene Daten ausschließlich in Deutschland verarbeitet würden und in kein Drittland abwanderten – auf diese Aussage könnten sich die Behörden verlassen. Mit diesem Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat eine Entscheidung der Vergabekammer…
Der Beitrag OLG Karlsruhe kassiert DSGVO-Bedenken: Behörden dürfen US-Dienste mit Server in Deutschland einbinden erschien zuerst auf WBS LAW.