Tattoos werden immer salonfähiger und sind heutzutage auch bei Staatsbediensteten keine Seltenheit mehr. Sind sie unter der Dienstbekleidung nicht sichtbar, bestehen dagegen grundsätzlich auch keine Bedenken. Doch dass sich ein Polizeibewerber riesengroß die Worte „Loyalty, Honor, Respect, Family“ auf den Rücken tätowieren ließ, war keine gute Idee. Denn sein Dienstherr schloss dadurch auf eine mangelnde charakterliche Eignung des jungen Mannes und verweigerte die Einstellung. Zu Recht, urteilte nun das VG Trier. Das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trägt. Das hat das…
Der Beitrag Zweifel an charakterlicher Eignung: Bewerber mit Rückentattoo darf kein Polizist werden erschien zuerst auf WBS LAW.