Ein teurer Preis, durgestrichen, direkt daneben der günstige Schnäppchen-Preis: Wer ist nicht schon einmal von einem solchen Aktionsangebot angelockt worden? Oftmals entpuppt sich das vermeintliche Super-Angebot aber als Taschenspieltrick: So ist es für Händler verlockend, hohe Streichpreise anzugeben, um ihr Angebot besonders günstig erscheinen zu lassen. Zu dieser Methode griff auch eine Vergleichs- und Verkaufsplattform für Markenparfums: Als Vergleichspreis gab sie stets den teuersten aktuell ermittelbaren Preis an, ohne dies jedoch zu kennzeichnen. Damit führte sie Verbraucher in die Irre und verschaffte sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, entschied jetzt das LG München I. Das Landgericht (LG) München I hat die Werbung…
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