Netzsperren sind bislang das letzte Mittel bei Urheberrechtsverletzungen. Ob dies auch so bleibt, wird am13.10.2022 der BGH entscheiden. Das Urteil kann weitreichende Folgen haben. Bei Urheberrechtsverletzungen im Internet kann als drastischstes Mittel per Netzsperre der Zugang zu ganzen Websites geblockt werden. Unter welchen Voraussetzungen Rechteinhaber eine solche Netzsperre von Internetzugangsanbietern wie 1&1 oder der Telekom beanspruchen können, muss am morgigen Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden (Az. I ZR 111/21). Die Beklagte, die Deutsche Telekom, ist Deutschlands größtes Telekommunikationsunternehmen. Die Klägerinnen sind Wissenschaftsverlage aus Deutschland, den USA und Großbritannien. Sie verlangen von der Telekom, dass diese den Zugang zu den Internetseiten…
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