Für das Missachten einer roten Ampel sind im Bußgeldkatalog bestimmte Summen abgegeben. Ein SUV-Fahrer sollte aufgrund der Größe seines Autos aber deutlich mehr zahlen, als Autofahrer üblicherweise zahlen müssen. Zwar sind SUVs gefährlicher als normale Autos, Verkehrsverstöße dürften deshalb jedoch pauschal nicht teurer sein, entschied nun das OLG Frankfurt. Bei der Bemessung einer Geldbuße darf von dem im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelfall nur abgewichen werden, wenn der betreffende Einzelfall deutlich vom Normalfall abweicht. Nicht ausreichend ist der pauschale Verweis, dass der Betroffene bei seinem Rotlichtverstoß einen „SUV“ fuhr. Da der Betroffene hier indes eine gravierende Vorbelastung hatte, hat das Oberlandesgericht (OLG)…
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