Wer einem Kaufinteressenten einen Pkw für eine unbegleitete Probefahrt überlässt, riskiert im schlimmsten Fall, dass der vermeintliche Interessent das Fahrzeug einer anderen Person wirksam verkauft und übereignet. Dies hat das OLG Celle entschieden. Der Kauf und die Übereignung eines Pkw, der dem Verkäufer von einem Autohaus zu einer einstündigen Probefahrt herausgegeben worden war, ist wirksam. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden (Urteil vom 12.10.2022, Az. 7 U 974/21). Ein Autohaus gab einem angeblichen Kaufinteressenten am 8. September 2020 einen Audi Q5 für eine einstündige Probefahrt. Der Interessent, der falsche Personalien angegeben hatte, kehrte nicht zurück. Stattdessen inserierte er das Fahrzeug…
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