§ 206 StGB: Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
Aktuelles zu Postdiensten. Herbststilleben in Berliner Park. Hab die Polizei informiert. Was passiert eigentlich mit förmlichen Zustellungen, wenn die verschwinden? Wird ja für den Empfänger schwer das nachzuweisen. pic.twitter.com/9W4AJniShk — Politikminion (@Frisobotter) October 25, 2022 Strafgesetzbuch (StGB) § 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses (1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, […]

