Bausparkassen dürfen von ihren Kunden in der Anspar-Phase keine pauschale Jahresgebühr für den Bausparvertrag berechnen. Ein solches Entgelt benachteilige die Bausparer unangemessen, weil damit Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf sie abgewälzt würden, so der BGH. Knapp 24 Millionen Bausparverträge gibt es in Deutschland, auf jeden zweiten Haushalt kommt rechnerisch einer. Doch […]
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