Ein weinhaltiges Getränk, das mit Bockbierwürze versetzt wurde, ist kein Glühwein. Da ein weinhaltiges Getränk einen deutlich zu hohen Wassergehalt aufwies, sei die Bezeichnung als „Glühwein“ irreführend für Verbraucher, so das LG München I. Das Landgericht (LG) München I hat der Klage einer Weinkellerei stattgegeben und einem Brauhaus verboten, seine beiden […]
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