Wird eine Person als „Gollum“ bezeichnet, so kann dies beleidigend sein und damit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen. Dies hat das LG München I entschieden. Neben Beleidigungen wie Idiot, Trottel oder Depp werden Leute gerne auch durch Vergleiche mit fiktiven Charakteren beleidigt. Doch Beleidigungen wie „Pumuckl“, „Ihr Schlümpfe“ oder auch […]
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