Eine Bank darf für das Errechnen der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens kein gesondertes Entgelt verlangen. Dies hat das OLG Frankfurt am Main entschieden. Es handle sich vielmehr um eine vertragliche Nebenpflicht der Bank gegenüber ihren Kunden. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main […]
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