Die Regel „rechts vor links“ gilt auf Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung üblicherweise nicht – das ist nun erstmals höchstrichterlich geklärt. Stattdessen sollten Autofahrer Rücksicht aufeinander nehmen und sich jeweils auf die Vorfahrt verständigen. Auf Parkplätzen ohne eine besondere Vorfahrtsregelung gilt üblicherweise kein „rechts vor links“. Das geht aus einem am […]
Der Beitrag BGH zu Vorfahrtsregel : Gilt „rechts vor links“ auch auf öffentlichen Parkplätzen? erschien zuerst auf WBS.LEGAL.