Das BAG hat klargestellt, dass auch Teilzeitkräfte einen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit haben. Minijobber schlechter zu bezahlen als Vollzeitkräfte, weil man mit Vollzeitkräften angeblich besser planen könne, ließ das BAG nicht gelten. Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers […]
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