Läuft im Verkaufs- und Warteraum eines Pizzalieferservices Musik über den eingeschalteten Fernseher, so verstößt der Pizzeria-Betreiber nicht gegen das Urheberrecht und muss deshalb auch keinen Schadenersatz an eine Verwertungsgesellschaft zahlen. Dies hat das AG Frankfurt am Main entschieden. Die Gema nahm den Betreiber des Lieferservices anlässlich einer – vermeintlich – […]
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