Meldet sich ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung nicht unverzüglich bei der Agentur für Arbeit, kann sein Anspruch auf Gehaltsnachzahlung gegen den Arbeitgeber unter Umständen vollständig ausgeschlossen sein – und das selbst wenn die Kündigung unwirksam war. Ob es sich bei der gekündigten Person um einen leitenden Angestellten handelt, mache […]
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