Tarifverträge dürfen für gelegentliche Nachtarbeit höhere Zuschläge vorsehen als für regelmäßige Nachtarbeit. Das hat das BAG nun per Grundsatzurteil entschieden, nachdem das BAG zuvor den EuGH gefragt hatte. Die Ungleichbehandlung müsse aber durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein. Der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat mit seiner Entscheidung vom 22. […]
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