Eine wettbewerbswidrige Werbung gegen die eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verhängt wurde, löst keine Vertragsstrafe aus, wenn die Äußerung nur noch im Archiv der Wayback Machine zu finden sei, so das LG Karlsruhe. Die Wayback Machine ist ein gemeinnütziges Internet Archiv, dessen Ziel es ist digitale Daten für lange Zeit zu archivieren. […]
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