Ein Mann bewarb sich bei einem Modellauto-Hersteller. Auf seine Bewerbung hin erhielt er eine Absage, da die kleinen Teile eher für flinke Frauenhände geeignet seien. Er sah sich darin wegen seines Geschlechts diskriminiert und zog vor das LAG Nürnberg. Ein Mann bewarb sich als Bestücker für Digitaldruckmaschinen bei einem Modellauto-Hersteller. […]
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