Wer als Beamter in einer bereits überlasteten Behörde arbeitet, der muss damit rechnen, dass er ein sog. „Sabbatjahr“ nicht bewilligt bekommt. IN diesen Fällen sprächen dienstliche Gründe dagegen, entschied das VG Koblenz. Besteht die begründete Gefahr, dass die Freistellung eines Beschäftigten dazu führen kann, dass eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung in dem […]
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