Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) mahnte in der Vergangenheit zahlreiche Unternehmen ab und forderte Vertragsstrafzahlungen. Die Frage danach, ob der Verband überhaupt abmahnen durfte, entschied am 26.01.2023 der BGH. Was bedeutet das für laufende, aber auch neue Verfahren? Der IDO-Verband mahnte bereits in den […]
Der Beitrag BGH zu Abmahnungen des IDO-Verbandes: Freifahrtschein oder Maulkorb? erschien zuerst auf WBS.LEGAL.

