Das Bundesamt für Justiz hat ein Bußgeldverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gegen die Twitter International Unlimited Company eingeleitet. Aus Sicht des BfJ liegen hinreichende Anhaltspunkte für Versäumnisse im Beschwerdemanagement der Anbieterin von Twitter in Deutschland vor. Die Anbieterin von Twitter ist nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang […]
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