Name, Geburtsdatum und Wohnort eines Geschäftsführers einer GmbH müssen für alle Interessierten im Handelsregister einsehbar sein. Schließlich seien funktionsfähige und verlässliche öffentliche Register „für die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs unerlässlich“, so das OLG Celle. Das Handelsregister soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich über die Verhältnisse einer (Handels-) Gesellschaft […]
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