Ein Möbelkaufhaus warb mit den Worten: „39% in ALLEN Abteilungen“. In der Fußnote wurden allerdings bestimmte Möbelgruppen und weitere Artikel von der Aktion ausgeschlossen. Dies wertete das OLG Nürnberg als objektiv falsche Werbung, die nicht in den Fußnoten korrigiert werden könne. Eine objektiv falsche Blickfangwerbung kann nicht durch entsprechende Hinweise […]
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