Künstler, die wegen der Corona-Pandemie nicht auftreten konnten, gehen leer aus. Der BGH entschied im August, dass sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Die coronabedingten Konzertabsagen seien verhältnismäßig gewesen. Keine Auftritte, kein Publikum und keine Einnahmen – so ging es vielen Künstlern während der Corona-Pandemie. ,,Vollblutmusiker‘‘ Martin Kilger tourte schon […]
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