Der BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung “Kölner Dom” nicht als Marke geschützt werden kann. Dies hat auch Einfluss auf die Verwendung dieses Begriffs im kommerziellen Kontext. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz der Marke “KÖLNER DOM” für die Domkirche im Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Markenanmeldung abgelehnt. Die – naheliegende – […]
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